Der Fall Franz Peter
Franz Peter war bereits 1932 in die NSDAP eingetreten, der er bis zum Kriegsende angehörte. Außerdem war er von 1932 bis 1939 Mitglied der Allgemeinen SS, in der er die Funktion eines Unterscharführers bekleidete.
Mitgliedschaften von Franz Peter in NS-Organisationen - Quelle: Landesarchiv NRW. Abteilung Rheinland. Bestand NW 1039, Akte P 02220
Franz Peter war 1906 in Puskappeln in Ostpreußen geboren worden und 1929 von Gütersloh nach Harsewinkel gezogen. Hier arbeitete er zunächst in seinem erlernten Beruf als Stellmacher, später als Schweißer. Von 1941bis 1946 leistete er Kriegsdienst und war in Kriegsgefangenschaft. Danach kehrte er in seinen erlernten Beruf zurück. Er starb 1981 in Harsewinkel.
In seinen Entnazifizierungsverfahren wurde er, obwohl Aktivist der NSDAP und Verantwortlicher für den Überfall auf das Haus der Familie Mendels am 10. November 1938, in die Kategorie der Minderbelasteten eingestuft. Während im Entnazifizierungsverfahren die Denunziation des Vikars Franz Lammerding wegen regimekritischer Äußerungen als nicht erwiesen betrachtet wurde, sah das Schwurgericht Münster im November 1948 diese als erwiesen an und verurteilte Peter wege Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe.